Da auf der Homepage dieser Clubdisco keine Altersbegrenzung angegeben ist, nehme ich an, dass das Wiener Jugendschutzgesetz zur Anwendung kommt:
- bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 5 bis 22 Uhr und darüber hinaus in Begleitung einer Aufsichtsperson, oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. Heimweg) vorliegt
- zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr von 5 bis 1 Uhr und darüber hinaus in Begleitung einer Aufsichtsperson, oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. Heimweg) vorliegt
- ab dem 16. Lebensjahr unbegrenzt